Ein Schritt zu uns – und Sie erhalten präzise Antworten, passgenau auf Ihr Anliegen abgestimmt.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Bis zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages sind alle unsere Gespräche, Beratungen und Leistungen vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie können sich also ohne finanzielle Verpflichtungen und ohne Risiko informieren und entscheiden.
Unsere Philosophie ist eindeutig: Wir bieten Ihnen unsere umfassenden Beratungen und Leistungen zunächst kostenlos an. Unser Honorar wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts fällig – also nur, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich risikofrei und umfassend zu informieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilienziele erreichen. Ihr Erfolg ist unser Ziel – und das ganz ohne finanzielle Verpflichtungen für Sie!
Core Immobilien – Ihr verlässlicher Partner für erstklassige Immobilienverkäufe in Hamburg.
Unter der Leitung von Ali Shirzadi setzen wir höchste Standards in der Immobilienbewertung und -vermarktung.
Unser Ansatz? Präzision, Effizienz und absolute Diskretion. Mit einem einzigartigen Netzwerk und modernsten Bewertungsprozessen finden wir den perfekten Käufer für Ihre Immobilie – schnell und zum bestmöglichen Preis.
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. Setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung – und nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um Ihre Immobilie auf Erfolgskurs zu bringen!
Als Immobilienmakler wissen wir, wie wichtig es ist, Interessenten effektiv und schnell zu überzeugen. Daher bieten wir Ihnen in unserem umfassenden Vermarktungsservice die neuesten Technologien: virtuelle Besichtigungen und 360-Grad-Rundgänge.
Diese innovativen Tools bringen zahlreiche Vorteile: Unsere virtuellen Besichtigungen ermöglichen es potenziellen Käufern, sich ein detailliertes Bild von Ihrer Immobilie zu machen – ganz bequem von ihrem eigenen Zuhause aus. Das reduziert nicht nur die Notwendigkeit für physische Besichtigungen, sondern spart auch Zeit und Ressourcen, sowohl für uns als auch für die Interessenten.
Mit 360-Grad-Rundgängen setzen wir Ihre Immobilie optimal in Szene, indem wir alle Räume und Details anschaulich darstellen. Dies erhöht das Interesse und die Attraktivität des Angebots erheblich, da potenzielle Käufer bereits im Vorfeld eine umfassende Vorstellung der Immobilie erhalten.
Der Wert Ihrer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie dem Zustand, dem Alter, der Lage und der aktuellen Marktsituation.
Um eine genaue Einschätzung zu erhalten, ist eine individuelle Prüfung notwendig. Gerne erstellen wir für Sie eine maßgeschneiderte Wertschätzung Ihrer Immobilie, damit Sie eine fundierte Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen haben.
Eine Bewertung muss keine Beauftragung zur Folge haben. Wir werden selbstverständlich trotzdem die Bewertung nach bestem Wissen und Gewissen durchführen.
Eine Immobilien-Onlinebewertung ist schnell und bequem. Sie liefert innerhalb weniger Minuten eine erste Schätzung des Immobilienwerts, basierend auf eingegebenen Daten wie Lage, Größe und Zustand. Diese Methode ist kostenlos und unkompliziert, allerdings oft weniger genau, da individuelle Besonderheiten der Immobilie nicht erfasst werden.
Eine Vor-Ort-Bewertung hingegen wird von einem Experten durchgeführt, der die Immobilie persönlich begutachtet. Sie ist präziser und berücksichtigt alle relevanten Faktoren, von der Bausubstanz bis zur genauen Lage. Diese Methode ist jedoch kostenpflichtig und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Während eine Onlinebewertung gut für eine erste Einschätzung ist, bietet die Vor-Ort-Bewertung eine fundierte und genaue Wertschätzung. Beide Methoden können zusammen genutzt werden, um den besten Verkaufspreis zu ermitteln.
Wir analysieren den potenziellen Verkaufspreis Ihrer Immobilie auf umfassende Weise. Dabei betrachten wir nicht nur die Immobilie selbst, sondern prüfen auch alle relevanten Unterlagen. Mithilfe mehrerer professioneller Wertermittlungsprogramme berechnen wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Diese Ergebnisse vergleichen wir sorgfältig mit ähnlichen, derzeit am Markt befindlichen Objekten sowie mit Immobilien, die wir bereits erfolgreich verkauft und finanziert haben.
Die Resultate dieser Berechnungen und unserer detaillierten Recherche besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Zusammen legen wir den optimalen Angebotspreis fest. Letztlich entscheidet der Markt – das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage sowie die gewählte Verkaufsstrategie – darüber, welcher Verkaufspreis tatsächlich erzielt wird.
Nein, eine telefonische Preisnennung für Ihre Immobilie ist leider nicht möglich. Um zumindest eine grobe Einschätzung des Marktwerts vornehmen zu können, benötigen wir mindestens die Angaben aus dem Wertermittlungsformular.
Für eine verlässlichere und fundierte Bewertung ist jedoch eine Besichtigung Ihrer Immobilie unerlässlich. Je mehr Informationen wir von Ihnen zusätzlich erhalten, desto genauer und realistischer können wir den Marktpreis für Ihr Haus, Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung ermitteln.
Ob die gestiegenen Zinsen die Immobilienpreise beeinflussen, hängt stark von der Art, Lage, Größe und dem Zustand Ihrer Immobilie ab.
Unterschiedliche Immobilienmärkte reagieren unterschiedlich auf Zinsschwankungen. Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein unverbindliches Gespräch, in dem wir die Situation Ihrer Immobilie im Detail besprechen.
Der Verkaufszeitraum für eine Immobilie, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung, variiert typischerweise zwischen 3 und 6 Monaten. Dieser Zeitraum setzt jedoch voraus, dass der Angebotspreis realistisch und marktgerecht festgelegt ist und die Immobilie optimal auf den Verkauf vorbereitet wurde. Eine präzise Wertermittlung, hochwertige Präsentation sowie eine gezielte Vermarktungsstrategie spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Für größere oder spezialisierte Objekte kann die Verkaufsdauer länger ausfallen, da diese eine spezifischere Zielgruppe ansprechen. Durch unsere langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis sorgen wir dafür, dass der Verkaufsprozess Ihrer Immobilie möglichst reibungslos und effizient verläuft. Wir stehen Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite, um den bestmöglichen Verkaufserfolg zu erzielen.
Ja, das ist häufig der Fall. Wenn Sie planen, in naher Zukunft auszuziehen, können wir bereits etwa 6 Monate im Voraus mit dem Verkaufsprozess beginnen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Immobilie an einen Käufer oder Kapitalanleger zu verkaufen, während Sie weiterhin darin wohnen. In diesem Fall würden Sie nach dem Verkauf eine monatliche Miete oder Nutzungsentschädigung zahlen, bis Sie ausziehen. Diese flexible Lösung ermöglicht es Ihnen, den Verkauf Ihrer Immobilie zu realisieren, ohne sofort ausziehen zu müssen.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, Ihre Immobilie zu verkaufen, auch wenn sie derzeit vermietet ist.
In der Regel erzielen Sie jedoch einen höheren Verkaufspreis, wenn der Auszugstermin des Mieters bereits feststeht oder wenn der Mieter grundsätzlich bereit ist, auszuziehen. Eine gut vorbereitete Verkaufsstrategie kann hier entscheidend sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Verkaufsplanung und der optimalen Abwägung der verschiedenen Optionen, um den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.
Ja, das ist möglich und kommt in der Praxis sehr häufig vor.
Um eine präzise Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Geld Ihnen nach dem Verkauf übrig bleibt, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Kreditgeber über die Höhe der Ablösesumme informieren. Dies gibt Ihnen Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen des Verkaufs. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um diesen Prozess zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in die Verkaufsvorbereitung einfließen.
Ja, Sie können Ihre Immobilie verkaufen, ohne Ihre Kinder zu fragen, sofern sie nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Die Entscheidung über den Verkauf liegt ausschließlich bei den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern.
Es kann jedoch ratsam sein, Ihre Kinder in die Entscheidung einzubeziehen, um mögliche spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Besonders wenn es um größere Vermögenswerte wie Immobilien geht, kann ein vorzeitiger Verkauf zu Lebzeiten helfen, klare Verhältnisse zu schaffen und Konflikte zu verhindern. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um diesen Prozess reibungslos und transparent zu gestalten.
Ob es besser ist, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie möglicherweise später selbst wieder zu nutzen, könnte eine Vermietung die bessere Option sein.
Der Zustand und die Ausstattung Ihrer Immobilie spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Eine gründliche Prüfung dieser Aspekte kann Ihnen helfen, zu entscheiden, ob eine Vermietung sinnvoll ist.
Sollten Sie die Immobilie nicht mehr benötigen und den Verkaufserlös gut gebrauchen können, ist der Verkauf in der Regel empfehlenswert. Wenn Sie allerdings unsicher sind, wie Sie das zusätzliche Geld sinnvoll einsetzen können, sollten Sie Ihre Entscheidung sorgfältig überdenken.
Bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen erzielen Sie oft eine höhere Miete im Verhältnis zum Objektwert als bei Einfamilienhäusern.
Wenn Sie die Vermietung in Betracht ziehen, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
Haben Sie Erfahrung mit der Vermietung von Immobilien?
Haben Sie die Zeit und Motivation, sich während der gesamten Vermietungsdauer damit auseinanderzusetzen?
Ist es sinnvoll, eine Hausverwaltung zu beauftragen, und welche Kosten würden dabei auf Sie zukommen?
Handelt die Hausverwaltung stets in Ihrem Interesse, oder sollten Sie deren Tätigkeiten regelmäßig überprüfen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Optionen und helfen Ihnen, die für Ihre Situation beste Entscheidung zu treffen.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte hinsichtlich bestehender Hypotheken oder Kredite. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags wird der Notar die entsprechenden Kreditinstitute kontaktieren und die Ablösesummen ermitteln. Diese Informationen werden in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer weitergegeben. Der Käufer begleicht dann die bestehenden Kredite, und der verbleibende Kaufpreis wird auf Ihr Konto überwiesen.
Sollte der Kaufpreis nicht ausreichen, um alle bestehenden Kredite vollständig abzulösen, müssen Sie den Differenzbetrag selbst aufbringen. Daher empfehlen wir, die Ablösesummen bereits vor dem Verkaufsstart zu erfragen, um eine klare Übersicht über Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Aspekte reibungslos abgewickelt werden.
Die Beauftragung eines Immobilienmaklers bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die den Verkaufsprozess erheblich erleichtern können. Ein erfahrener Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau und ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihre Immobilie angemessen widerspiegelt. Ein ungenauer Preis, sei es ein überhöhter „Mondpreis“ oder ein zu niedrig angesetzter „Schnäppchenpreis“, kann häufig zu finanziellen Verlusten führen.
Darüber hinaus ist der Verkauf und Erwerb einer Immobilie mit erheblichem Aufwand verbunden. Vielen Eigentümern fehlen oft die Zeit und die nötige Expertise, um sich diesen Aufgaben in vollem Umfang zu widmen.
Diese Punkte sind nur einige von über 20 Gründen, warum die Unterstützung eines Maklers wertvoll sein kann. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen eine detaillierte Übersicht über die Vorteile der Maklerbeauftragung zu geben und den Prozess für Sie so effizient und erfolgreich wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie sich für einen Makler-Alleinauftrag entscheiden, profitieren Sie von einer umfassenden und einheitlichen Vermarktung Ihrer Immobilie. Bei der Beauftragung mehrerer Makler besteht die Gefahr, dass Ihre Immobilie unterschiedlich präsentiert und beworben wird. Dies kann zu Inkonsistenzen und Missverständnissen führen, was sich negativ auf das Verkaufsergebnis auswirken kann.
Durch die Vergabe eines Alleinauftrags stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie einheitlich und professionell vermarktet wird. Wir arbeiten ausschließlich mit dem Ziel, den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen und den Verkaufsprozess für Sie zu optimieren. Mit einem Alleinauftrag haben Sie die Gewissheit, dass alle Marketingmaßnahmen koordiniert und zielgerichtet umgesetzt werden. Wir stehen Ihnen als vertrauenswürdiger Partner zur Seite und setzen unsere Expertise gezielt für den Erfolg Ihres Immobilienverkaufs ein.
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass diese Vorgehensweise für Sie als Eigentümer in der Regel nicht von Vorteil ist. Wie bereits erläutert, kann eine unterschiedliche Präsentation und Vermarktung Ihrer Immobilie durch verschiedene Makler zu Inkonsistenzen und einem weniger optimalen Verkaufsergebnis führen.
Die meisten professionellen Makler arbeiten daher bevorzugt mit einem Alleinauftrag. Dies ermöglicht eine einheitliche und gezielte Vermarktung Ihrer Immobilie, was zu besseren Ergebnissen führt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für einen engagierten Makler zu entscheiden, der mit einem Alleinauftrag arbeitet, um die bestmögliche Vermarktung und den höchsten Verkaufserfolg zu gewährleisten.
Das passiert in der Praxis glücklicherweise nur äußerst selten und betrifft meist spezielle Immobilien, wie beispielsweise Liebhaberobjekte oder große, ausschließlich speziell nutzbare Gewerbeimmobilien. Sollte Ihre Immobilie nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit verkauft werden, legen wir die weitere Vorgehensweise und etwaige zusätzliche Kosten individuell und transparent fest.
Für marktgängige Immobilien bieten wir Ihnen auf Wunsch auch eine Verkaufsgarantie an. Dies bedeutet, dass wir uns verbindlich für den Verkauf Ihrer Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitraums einsetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und sichere Lösung zu bieten, damit Sie sich auf den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie verlassen können.
Die Wahl des richtigen Immobilienmaklers ist entscheidend für den erfolgreichen Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie. Da es sich um eine wichtige Entscheidung handelt und leider auch weniger seriöse Makler auf dem Markt aktiv sind, ist es wichtig, sorgfältig vorzugehen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, einen kompetenten und vertrauenswürdigen Makler zu finden:
Erfahrungen und Referenzen prüfen: Achten Sie auf die Erfahrung des Maklers und bitten Sie um Referenzen oder Beispiele erfolgreicher Transaktionen. Ein erfahrener Makler sollte Ihnen nachvollziehbare Ergebnisse und zufriedene Kunden vorweisen können.
Zertifikate und Mitgliedschaften: Überprüfen Sie, ob der Makler Mitglied in anerkannten Berufsverbänden wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ist. Dies kann ein Indikator für Professionalität und hohe Standards sein.
Lokale Marktkenntnis: Ein guter Makler sollte über umfassende Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes verfügen. Er sollte in der Lage sein, realistische Marktpreise zu ermitteln und Sie über aktuelle Marktentwicklungen zu informieren.
Transparenz und Kommunikation: Achten Sie auf die Transparenz des Maklers bezüglich seiner Arbeitsweise, Gebührenstruktur und Verträge. Eine klare und offene Kommunikation ist essenziell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Persönliche Chemie: Da Sie eng mit dem Makler zusammenarbeiten werden, ist es wichtig, dass die persönliche Chemie stimmt. Vertrauen und ein gutes Verständnis für Ihre Bedürfnisse sind entscheidend.
Marketingstrategie: Fragen Sie nach der geplanten Marketingstrategie für Ihre Immobilie. Ein professioneller Makler sollte Ihnen detaillierte Pläne zur Vermarktung Ihrer Immobilie präsentieren können, einschließlich Online- und Offline-Marketingmaßnahmen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Auswahl eines Maklers benötigen, insbesondere wenn Sie sich außerhalb unseres Arbeitsgebiets befinden, kommen Sie gerne auf uns zu. Durch unsere Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland sind wir bundesweit hervorragend vernetzt. Wir können Ihnen in jeder Region den passenden Partner empfehlen und sicherstellen, dass Sie kompetent betreut werden.
Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötige ich eine Reihe von Unterlagen, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten. Ich werde mich um die meisten dieser Aufgaben für Sie kümmern. Es wäre hilfreich, wenn Sie Ihren Ordner mit allen relevanten Dokumenten beim Erstgespräch bereithalten. Gemeinsam gehen wir dann die folgenden Punkte durch:
Grundbuchauszug: Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein und sollte alle relevanten Urkunden enthalten.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: Um sicherzustellen, dass keine Baulasten auf der Immobilie liegen.
Flurkarte: Eine aktuelle Karte, die die genaue Lage Ihres Grundstücks zeigt.
Baupläne und Zeichnungen: Möglichst vollständige Pläne vom Architekten oder Bauträger, einschließlich der Baubeschreibung und der Bauabnahmebescheinigung.
Wohnflächenberechnung: Eine präzise Berechnung der Wohnfläche sowie des umbauten Raumes.
Bemaßte Grundrisse: Detaillierte Grundrisse aller Etagen, einschließlich Keller und Dachgeschoss.
Ansichten und Querschnitte: Zeichnungen, die die Außenansichten und den Querschnitt des Gebäudes zeigen.
Modernisierungsaufstellung: Eine Übersicht über erfolgte Modernisierungen, am besten nach Jahren geordnet und mit Nachweisen versehen.
Energieausweis: Ein aktueller Energieausweis, der den energetischen Zustand der Immobilie dokumentiert.
Für spezielle Immobilien gelten zusätzliche Anforderungen:
Wir werden gemeinsam sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und aktuell sind, um einen erfolgreichen Verkaufsprozess zu gewährleisten. Sollten Sie Fragen zu den benötigten Dokumenten haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ein nicht genehmigter Anbau an Ihrer Immobilie kann grundsätzlich ein Problem darstellen, aber es ist lösbar, wenn Sie den Käufer offen darüber informieren und der notarielle Kaufvertrag entsprechend angepasst wird. Bei der Ermittlung des Kaufpreises muss der nicht genehmigte Anbau selbstverständlich berücksichtigt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine nachträgliche Genehmigung für den Anbau zu beantragen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, im Vorfeld mit einem Architekten oder dem Bauamt zu sprechen, um die Möglichkeiten und Anforderungen zu klären.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um diese Fragen zu klären und die notwendigen Schritte zu planen. Gemeinsam mit Ihnen können wir sicherstellen, dass alle relevanten Informationen transparent kommuniziert werden und der Verkaufsprozess reibungslos verläuft.
Ja, es ist durchaus möglich, spezifische Vorstellungen darüber zu äußern, an wen Ihre Immobilie verkauft werden soll. Wir sollten im Vorfeld detailliert besprechen, welche Kriterien und Vorstellungen Sie haben, damit wir gezielt nach potenziellen Käufern suchen können, die Ihren Anforderungen entsprechen.
Durch diese individuelle Vorauswahl können wir sicherstellen, dass wir nur Interessenten präsentieren, die Ihren Vorstellungen entsprechen und die Immobilie unter den von Ihnen gewünschten Bedingungen erwerben möchten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam Ihre Wünsche zu klären und den Verkaufsprozess entsprechend auszurichten.
Deutschland
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision zahlt. In der Regel ist dies der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen in der Regel keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt jedoch nicht für den Verkauf von Immobilien oder die gewerbliche Vermietung.
Österreich
In Österreich gibt es kein vergleichbares Bestellerprinzip wie in Deutschland. Hier ist es üblich, dass die Maklerprovision in der Regel vom Mieter gezahlt wird, sofern im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei der Vermietung von Immobilien kann die Provision auf beide Parteien (Mieter und Vermieter) aufgeteilt werden, aber häufig übernimmt der Mieter die Provision.
Schweiz
In der Schweiz existiert ebenfalls kein Bestellerprinzip. Die Regelungen zur Maklerprovision sind in der Schweiz flexibel und können zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelt werden. In vielen Fällen wird die Provision vom Mieter getragen, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Die Provision kann je nach Kanton und spezifischer Vereinbarung unterschiedlich ausfallen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu den aktuellen Regelungen und deren Anwendung auf Ihre individuelle Situation zu klären.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass nur der Käufer die Maklerprovision übernimmt, insbesondere wenn es sich um den Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder Baugrundstücken handelt.
Beim Verkauf von Wohneigentum an Verbraucher, wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (einschließlich solcher mit Einliegerwohnungen), hat der Gesetzgeber jedoch am 23.12.2020 festgelegt, dass die Gesamtprovision maximal zur Hälfte vom Käufer verlangt werden darf. Das bedeutet, dass die Provision in diesem Fall sowohl zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden kann oder vollständig vom Käufer getragen wird, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Gesamtprovision.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die genauen Konditionen für Ihre spezifische Situation zu besprechen und Ihnen zu helfen, die beste Lösung für den Verkauf Ihrer Immobilie zu finden.
Als Verkäufer müssen Sie bei uns nicht in Vorleistung gehen. Die Maklerprovision wird erst fällig und zahlbar, wenn der Kaufpreis für Ihre Immobilie vollständig auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Dies gewährleistet, dass Sie keine finanziellen Risiken tragen, bevor der Verkaufsprozess abgeschlossen ist und die Zahlung erfolgt ist. Wir kümmern uns um eine transparente Abwicklung und stellen sicher, dass alle Vereinbarungen klar und fair umgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung des Energieausweises für Ihre Immobilie. Je nach Art und Zustand des Objekts kann entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erforderlich sein.
Bedarfsausweis: Dieser wird auf Grundlage der Gebäudetechnik und des Energiebedarfs erstellt. Er ist erforderlich, wenn das Gebäude älter ist oder umfassende Modernisierungen vorgenommen wurden.
Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre und ist oft für neuere Gebäude oder solche mit regelmäßigen Wartungen ausreichend.
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur in wenigen Ausnahmefällen ohne Energieausweis möglich. Dazu gehören Baudenkmäler, Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m², Ferienhäuser und einige spezielle Sonderfälle, bei denen kein Energieausweis erforderlich ist.
Für alle anderen Immobilien ist der Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin erforderlich. Es ist jedoch ratsam, den Energieausweis bereits vor Beginn des Verkaufsprozesses zu besorgen.
Theoretisch ist es möglich, eine Immobilie auch ohne Innenbesichtigung zu verkaufen. Allerdings ist eine Besichtigung durch potenzielle Käufer entscheidend, um einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Eine Innenbesichtigung ist nicht nur wichtig für die Käufer, um sich ein vollständiges Bild von der Immobilie zu machen, sondern auch für eine präzise und verlässliche Preisermittlung.
Wir übernehmen gerne die Vorauswahl der besten Interessenten, um sicherzustellen, dass nur ernsthafte Käufer zur Besichtigung eingeladen werden. Zudem nutzen wir moderne technische Hilfsmittel, um die Anzahl der erforderlichen persönlichen Termine zu reduzieren. Dennoch bevorzugt die überwiegende Mehrheit der Kaufinteressenten, sich die Immobilie vor einer endgültigen Kaufentscheidung persönlich anzusehen.
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie bei den Besichtigungen persönlich anwesend sind. Wenn wir Zugang zur Immobilie erhalten, sei es durch Schlüsselübergabe oder andere Zugangsregelungen, können die Besichtigungen problemlos ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Wir sorgen dafür, dass alle Besichtigungen professionell und effizient ablaufen, während wir Ihre Immobilie optimal präsentieren. Sollten Sie spezielle Wünsche oder Anweisungen für die Besichtigungen haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Unser Ziel ist es, den Prozess so reibungslos wie möglich für Sie zu gestalten. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Vor den Besichtigungsterminen treffen wir eine gezielte Auswahl der Kaufinteressenten, um sicherzustellen, dass die Besichtigungen möglichst effektiv verlaufen. Hierbei berücksichtigen wir folgende Schritte:
Vorgespräche: Wir führen Gespräche mit potenziellen Käufern, um deren Interessen und finanzielle Möglichkeiten zu verstehen. Dies hilft uns, die ernsthaftesten und bestqualifiziertesten Interessenten auszuwählen.
Nachweise und Qualifikationen: Je nach Vereinbarung mit Ihnen, fordern wir bestimmte Nachweise von den Interessenten an. Dies können beispielsweise Finanzierungsnachweise oder eine Bestätigung der Kaufbereitschaft sein. Diese Informationen helfen uns, sicherzustellen, dass die Interessenten in der Lage sind, den Kauf tatsächlich abzuschließen.
Zielgerichtete Auswahl: Wir verwenden unsere umfassende Erfahrung und Marktkenntnis, um die besten Interessenten für Ihre Immobilie auszuwählen. Unser Ziel ist es, nur solche Käufer zur Besichtigung einzuladen, die ernsthaftes Interesse zeigen und in der Lage sind, ein Angebot zu unterbreiten.
Effiziente Durchführung: Durch diese sorgfältige Auswahl und Vorbereitung reduzieren wir die Anzahl der Besichtigungen auf ernsthafte Interessenten und optimieren somit den Verkaufsprozess.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass der Auswahlprozess den höchsten Standards entspricht und Ihre Immobilie den richtigen Käufern präsentiert wird. Wenn Sie Fragen oder besondere Anforderungen an die Auswahl der Interessenten haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses.
Um sicherzustellen, dass der Käufer über die nötigen finanziellen Mittel zur Zahlung des Kaufpreises verfügt, setzen wir auf ein gründliches Prüfverfahren. Hier sind die detaillierten Schritte, die wir unternehmen:
Kapitalnachweis: Wir verlangen von den potenziellen Käufern einen detaillierten Kapitalnachweis. Dieser Nachweis kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Kontoauszügen, Nachweisen über vorhandene Rücklagen oder Investitionen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers bestätigen. Dieser Schritt gewährleistet, dass der Käufer über genügend Eigenkapital verfügt, um einen Teil des Kaufpreises zu decken oder die Transaktion zu unterstützen.
Finanzierungsbestätigung: Zusätzlich zu den Kapitalnachweisen fordern wir eine verbindliche Finanzierungsbestätigung von der Bank oder dem Kreditinstitut des Käufers an. Diese Bestätigung belegt, dass der Käufer einen Kredit oder eine Finanzierung für den Kaufbetrag genehmigt bekommen hat. Die Finanzierungsbestätigung enthält in der Regel Details zur Höhe des bewilligten Kredits und bestätigt, dass der Käufer die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um den Kaufpreis zu bezahlen.
Überprüfung der Bonität: In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Bonität des Käufers zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu kann eine Schufa-Auskunft oder eine andere Bonitätsprüfung gehören, die aufzeigen kann, ob der Käufer kreditwürdig ist.
Keine Notarterminvereinbarung ohne Finanzierung: Wir vereinbaren keinen Notartermin, bevor wir die oben genannten Nachweise erhalten und überprüft haben. Dies verhindert, dass der Notartermin in die Zeit verlegt wird, wenn der Käufer seine Finanzierung noch nicht gesichert hat, und reduziert das Risiko, dass der Kauf nicht abgeschlossen wird.
Transparente Kommunikation: Wir halten Sie stets über den Status der Finanzierung und der Kapitalnachweise auf dem Laufenden. Sollten sich während des Prüfprozesses Fragen oder Unklarheiten ergeben, stehen wir Ihnen und dem Käufer als Ansprechpartner zur Verfügung, um alle offenen Punkte zu klären.
Durch dieses sorgfältige Vorgehen stellen wir sicher, dass nur Käufer mit gesicherter Finanzierung und ausreichendem Kapital zur Besichtigung und zum Notartermin eingeladen werden. Dies minimiert das Risiko von finanziellen Unsicherheiten und trägt dazu bei, dass der Verkaufsprozess reibungslos und erfolgreich verläuft.
Für die Vereinbarung eines Notartermins müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Kapitalnachweis oder Finanzierungsbestätigung: Vor dem Notartermin ist es erforderlich, dass wir einen ausreichenden Kapitalnachweis oder eine endgültige Finanzierungsbestätigung des Käufers erhalten. Der Kapitalnachweis belegt, dass der Käufer über genügend Eigenkapital verfügt, während die Finanzierungsbestätigung von der Bank oder dem Kreditinstitut bestätigt, dass die benötigte Finanzierung gesichert ist. Diese Dokumente sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Käufer in der Lage ist, den Kaufpreis zu begleichen.
Anwesenheit aller Käufer: Zum Notartermin müssen alle Käufer persönlich anwesend sein. Dies ist erforderlich, um die Identität zu überprüfen, den Kaufvertrag gemeinsam zu unterzeichnen und alle notwendigen rechtlichen Schritte korrekt abzuwickeln. Die persönliche Anwesenheit gewährleistet, dass alle Parteien vollständig informiert sind und ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen geben können.
Wir kümmern uns darum, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig eingeholt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Notartermins zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen zu den Vorbereitungen für den Notartermin haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Dauer, bis ein Käufer die endgültige Finanzierungszusage von seiner Bank erhält, kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel dauert dieser Prozess zwischen 1 und 2 Wochen. Diese Zeitspanne kann jedoch je nach Arbeitsaufkommen des Finanzierungsinstituts und der Komplexität der Finanzierung leicht variieren.
Einige Faktoren, die die Dauer beeinflussen können, sind:
Arbeitspensum der Bank: Die Bearbeitungszeiten können je nach Bank und deren aktuellem Arbeitsaufkommen unterschiedlich sein. Banken mit hohem Auftragsvolumen benötigen möglicherweise etwas mehr Zeit.
Komplexität der Finanzierung: Bei komplexeren Finanzierungsanfragen, wie z.B. bei hohen Kreditsummen oder speziellen Anforderungen, kann die Bearbeitung länger dauern.
Bonität des Käufers: Käufer mit einer hervorragenden Bonität können oft schneller eine Finanzierungszusage erhalten, da ihre Antragsprüfung unkomplizierter ist. Bei Käufern mit weniger stabiler Bonität kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Art der Immobilie: Besondere Immobilien oder solche mit speziellen Anforderungen können zusätzliche Zeit für die Bewertung und Genehmigung der Finanzierung erfordern.
Wir unterstützen Sie dabei, den Fortschritt der Finanzierungszusage zu überwachen und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, den Verkaufsprozess so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten, indem wir sicherstellen, dass alle finanziellen Aspekte rechtzeitig geklärt werden. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen oder spezielle Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
In der Regel ist die Auswahl des Notars ein flexibles Thema, das wir in Absprache mit Ihnen und dem Käufer gestalten können. In der Praxis haben die meisten Käufer eine gewisse Flexibilität bezüglich der Wahl des Notars. Wichtig ist dabei, dass alle wesentlichen Punkte und Bedingungen im Kaufvertrag klar und präzise festgelegt werden.
Hier sind die üblichen Vorgehensweisen:
Wunschnotar: Wir berücksichtigen gerne Ihren Wunschnotar, sofern dieser verfügbar ist und keine weiteren besonderen Bedingungen erfüllt werden müssen. Falls Sie bereits einen bevorzugten Notar haben, können wir diesen gerne einbinden.
Notarwahl durch den Käufer: Sollte kein spezifischer Notar gewünscht oder verfügbar sein, wird in der Regel der Käufer den Notar bestimmen. Der Käufer übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für die Kaufvertragsbeurkundung. Daher hat der Käufer oft das Recht, den Notar auszuwählen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen rechtlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Wir kümmern uns darum, dass der Notar, der die Beurkundung übernimmt, die Interessen aller Parteien berücksichtigt und der Kaufvertrag alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie spezielle Wünsche oder Fragen zur Notarwahl haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Beim Notartermin sind Sie nicht zwingend verpflichtet, persönlich anwesend zu sein, sofern Sie eine entsprechende notarielle Vollmacht erteilt haben. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:
Vollmachtserteilung: Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Interessen beim Notartermin zu vertreten, ist dies möglich. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Der Vertreter kann dann in Ihrem Namen handeln und den Kaufvertrag unterzeichnen. Ohne diese notarielle Vollmacht bleibt der Vertrag jedoch schwebend unwirksam, bis Sie selbst unterzeichnen. Dies kann dazu führen, dass der Vertrag nicht rechtsgültig wird, was in der Praxis zu Problemen führen kann, da nicht alle Käufer bereit sind, auf eine solche Regelung einzugehen.
Persönliche Anwesenheit: Es wird generell empfohlen, beim Notartermin persönlich anwesend zu sein. Durch Ihre Anwesenheit können Sie direkt Einfluss auf den Verlauf der Verhandlungen nehmen, Fragen klären und sicherstellen, dass der Vertrag in Ihrem Sinne abgeschlossen wird. Ihre persönliche Anwesenheit gibt Ihnen die Möglichkeit, sofort auf etwaige Fragen oder Probleme zu reagieren und den gesamten Prozess besser zu kontrollieren.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Notartermins, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Vollmachtserteilung benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen.
Der Zeitpunkt, an dem Sie den Kaufpreis für Ihre verkaufte Immobilie erhalten, hängt von den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ab.
Hier ist eine detaillierte Übersicht, wie der Prozess normalerweise abläuft:
Fälligkeit des Kaufpreises: Der Kaufpreis wird grundsätzlich erst nach der Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar fällig. Der Notar informiert den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises und gibt die entsprechenden Zahlungsanweisungen.
Übergabe des Kaufpreises: In der Regel erfolgt die Überweisung des Kaufpreises etwa 4 bis 6 Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages. Diese Zeitspanne kann je nach den Bedingungen des Kaufvertrages und der Effizienz der beteiligten Parteien variieren.
Zahlungsfrist: Nachdem der Notar dem Käufer die Fälligkeit mitgeteilt hat, hat der Käufer in der Regel eine Frist von 7 bis 14 Tagen, um den Kaufpreis auf das angegebene Konto zu überweisen. Diese Frist gibt dem Käufer ausreichend Zeit, die Zahlung zu veranlassen.
Wir kümmern uns darum, dass alle notwendigen Schritte zur Zahlungsabwicklung koordiniert werden und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Falls Sie Fragen zur genauen Zeitplanung oder zu spezifischen Vertragsbedingungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Eigentumsübergang der Immobilie wird durch mehrere Schritte formalisiert und erfolgt in der Regel nach folgenden Prozessen:
Zahlung des Kaufpreises: Der Eigentumsübergang wird wirksam, sobald der vereinbarte Kaufpreis vollständig bei Ihnen eingegangen ist. Es ist wichtig, dass Sie den Notar über den Eingang der Zahlung informieren, damit der weitere Prozess eingeleitet werden kann.
Benachrichtigung des Notars: Nachdem der Kaufpreis eingegangen ist, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir kümmern uns darum, dass der Notar benachrichtigt wird, der dann die notwendigen Schritte zur Eigentumsübertragung einleitet.
Grundbuchumschreibung: Der Notar veranlasst die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dazu wird ein entsprechendes Schreiben an das zuständige Amtsgericht geschickt, um den Käufer als neuen Eigentümer der Immobilie einzutragen.
Übergabe der Schlüssel und Dokumente: Sofern im Kaufvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Übergabe der Schlüssel sowie aller relevanten Originaldokumente zur Immobilie erst, wenn der Kaufpreis vollständig bei Ihnen eingegangen ist.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und stellen sicher, dass alle rechtlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten zur genauen Abwicklung des Eigentumsübergangs stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei der Schlüsselübergabe sollten Sie auf mehrere wichtige Aspekte achten, um einen reibungslosen und klar dokumentierten Übergabeprozess sicherzustellen. Wir kümmern uns um die Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls, das folgende Punkte umfasst:
Übergabeprotokoll: Wir erstellen ein umfassendes Übergabeprotokoll, das von Ihnen, dem Käufer und uns unterzeichnet wird. Dieses Dokument dient als rechtliche Grundlage und stellt sicher, dass alle Parteien die Bedingungen der Übergabe akzeptieren.
Schlüsselübergabe: Im Protokoll wird die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel genau vermerkt. Es ist wichtig, dass alle Schlüssel, einschließlich Ersatzschlüssel und spezielle Zugangskarten, korrekt übergeben werden.
Dokumente: Alle relevanten Dokumente, wie beispielsweise Baupläne, Garantien und Bedienungsanleitungen, werden ebenfalls übergeben und im Protokoll festgehalten.
Zustand der Immobilie: Der aktuelle Zustand der Immobilie wird detailliert beschrieben. Dies umfasst etwaige Schäden oder Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind. Es ist ratsam, eventuell bestehende Mängel vor der Übergabe zu dokumentieren und zu besprechen.
Zählerstände: Die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser und Gas werden ebenfalls erfasst. Dies stellt sicher, dass der Käufer korrekte Abrechnungen und keine unerwarteten Kosten zu einem späteren Zeitpunkt erhält.
Durch die präzise Dokumentation im Übergabeprotokoll minimieren wir mögliche Missverständnisse und stellen sicher, dass die Übergabe der Immobilie klar und fair für alle Beteiligten verläuft. Sollten Sie weitere Fragen zur Schlüsselübergabe oder zum Übergabeprotokoll haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
In Deutschland zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,6% (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises.
Die Kosten fallen nur bei erfolgreicher Verkaufsvermittlung an, Anzahlungen auf die Provision sollten nie geleistet werden.
Einige Makler bieten mittlerweile bestimmte Dienstleistungen als eine Art Baukastensystem an. So bucht man z.B. separate Einzelleistungen wie eine Bewertung, Besichtigungstermine, Erstellung eines Kaufvertrages usw.
Hiervon ist eindeutig abzuraten. Nur wenn alle Leistungen professionell durchgeführt werden, ist ein sehr guter Marktpreis erzielbar.
Weitere Kosten entstehen für den Verkäufer nur, wenn im Grundbuch noch Löschungen vorgenommen werden müssen (Grundschuld, eingetragenes Wohnrecht etc.) sowie ggfs. eine Immobilienertragssteuer.
Deren Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein Immobilienmakler erklärt Ihnen das selbstverständlich im Detail.
Hierzu gibt es mehrere Varianten. Sollten Sie sich in Streitigkeiten über den Wert der Immobilie befinden (Erbengemeinschaft, Scheidung etc.), so raten wir unbedingt zur Bewertung durch einen Sachverständigen.
Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, muss dieser von der örtlichen IHK bestellt und vereidigt sein. Bei einem normalen Verkauf sollten Sie die Bewertung durch einen erfahrenen Immobilienmakler durchführen lassen.
Eine Online-Bewertung kann nur zu einer groben Einschätzung dienen, eine Vorort-Besichtigung ist in jedem Fall erforderlich.
In der Regel ist die Bewertung durch einen Immobilienmakler kostenlos.
Bei einem Sachverständigen variieren die Kosten. Es gibt die Möglichkeit pauschal oder nach Aufwand zu berechnen. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Termin, welche Kosten auf Sie zukommen.
Bei den führenden Immobilienportalen kostet eine Bewertung zwischen ca. 19,- und 50,-€. Aber – wie schon ausgeführt – diese Ausgabe sollte man sich sparen.
Sie sind auf einem sogenannten Makler-Vergleichsportal gelandet.
Nachdem Sie die Daten Ihrer Immobilie eingegeben haben, haben Sie auch Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Dieser sogenannte „Lead“ wird von den Portalbetreibern an Makler verkauft.
Die häufig getroffene Aussage, Sie an den „besten“ Makler zu vermitteln ist schlicht und ergreifend gelogen. Nicht der beste Makler wird Sie anrufen, sondern jemand, der für die Vermittlung bezahlt hat.
„Kollegen“, die sich an solchen Geschäftsmodellen beteiligen, gelten nicht gerade als Zierde unserer Zunft, weshalb man davon lieber Abstand nehmen sollte.
Eine Online - Immobilienbewertung dauert meist nur ca. drei Minuten. Sie geben einige Parameter ein und erhalten sofort einen Verkaufspreis bzw. eine Verkaufspreisspanne. Problem: der angegebene Verkaufspreis ist nur ein theoretischer Wert und kann über 25% vom tatsächlichen Wert abweichen.
Die Immobilienportale sitzen auf Unmengen von Daten, die sie natürlich nutzen. Es werden die Durchschnittspreise aller ähnlichen Immobilien verwendet, die gerade auf dem Markt in den Angebotsportalen sind. (Vergleichswertverfahren).
Der aktuelle Zustand, ein Sanierungs- oder Modernisierungsstau und viele andere Faktoren, die den Preis der Immobilie bestimmen, können gar nicht berücksichtigt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass lediglich die Anbietungspreise der vergleichenden Immobilien herangezogen werden und nicht die Endpreise, zu den die Immobilien letztlich verkauft wurden.
Unbedingt! Zwar werden erfahrene Sachverständige oder Makler diese in der Regel selbst erkennen und werden auch fehlende Bauunterlagen und Genehmigungen bemängeln.
Trotzdem kann eine Immobilie Schwachstellen besitzen, die nur der Bewohner kennen kann. Ein Beispiel: die Heizungsanlage ist defekt, was bei einer Besichtigung während der Sommermonate naturgemäß nicht auffällt.
Es wäre jedoch fatal, diesen Mangel unerwähnt zu lassen, denn der künftige Eigentümer muss davon ausgehen, dass die Heizung funktioniert.
Es empfiehlt sich daher, Schäden an der Immobilie in der Regel im Notarvertrag aufzuführen.
Falls sich später herausstellt, dass erhebliche Mängel verschwiegen wurden, kann entweder ein Teil des Kaufpreises zurückverlangt oder der gesamte Verkauf rückabgewickelt werden.
Dieser Gefahr sollte sich kein Verkäufer aussetzen.
Diese Frage stellt sich in der Regel nur bei Luxusimmobilien in begehrten Lagen.
Vorabrecherchen und nötigenfalls die Vorlage einer Vermögensbestätigung begrenzen das Risiko gegen null.
Ein erfahrener Immobilienmakler weiß, wie Besichtigungstourismus vermieden werden kann.
Ein Maklervertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden, die Laufzeit beträgt in der Regel maximal sechs Monate bei einem Alleinauftrag, ein schlichter Maklervertrag ist auch unbefristet möglich.
Damit es im Nachhinein nicht zu Missverständnissen kommt, sollte auch die Höhe der Provision schriftlich vereinbart werden. Für den Provisionsanspruch des Maklers (s.u.) gilt, dass seine „Aktivitäten ursächlich für das Zustandekommen des Verkaufs waren“.
Da in der Regel nur mit einem Makler ein Vertrag abgeschlossen wird, ist nach Abschluss, hier gilt auch das vierzehntägige Widerspruchsrecht, ein Verkauf unter Ausschluss des Maklers zwar möglich, trotzdem bleibt aber sein Provisionsanspruch bestehen.
Falls möglich, sollte das geschehen. Es muss jedoch unterschieden werden, ob die Immobilie noch bewohnt wird oder leer steht. In beiden Fällen ist es sinnvoll, bestehende Mängel wie bspw. die defekte Heizungsanlage oder Schäden am Dach zumindest reparieren zu lassen.
Der mögliche Aufwand im Verhältnis zum möglichen Ertrag kann Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler relativ exakt ausrechnen. Was bei einer bewohnten Immobilie unmöglich ist, nämlich das Mobiliar zu entfernen, sollte bei einer unbewohnten Immobilie unbedingt erfolgen.
Beispiel: geerbte Immobilien. Die Einrichtung eines Hauses, welches fünfzig Jahre lang bewohnt wurde, wirkt auf potenzielle Kaufinteressenten zumeist abschreckend, da sie sich nicht mit der nostalgischen Aura identifizieren können.
Neben der Entfernung aller Einrichtungsgegenstände wären daher auch weitere Maßnahmen nützlich. Ein Estrich wirkt neutraler als ein alter brauner Teppichboden, eine weiße Wand freundlicher als eine Blümchentapete aus den Siebzigern.
Jede Maßnahme, die die Immobilie neutraler wirken lässt, wirkt sich häufig positiv auf den Verkaufspreis aus. In manchen Fällen lohnt es sich auch, die Immobilie durch ein Home-Staging – Unternehmen herrichten oder gar möblieren zu lassen.
Nach einer erfolgreichen Immobilienvermittlung wird die Courtage des Maklers fällig. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar oder nach Abschluss des Mietervertrags.
1. zu hoher oder zu niedriger Angebotspreis infolge fehlender fachgerechter Bewertung der Immobilie und fehlender Marktkenntnis
2. Fehler bei der Immobilienbeschreibung
3. Fehlende Unterlagen
4. Falsche Wohnfläche
5. Verschweigen von Mängeln
6. Unzureichendes Marketing - Vermarktung
7. falsch vorgenommene Preisänderungen
8. Fehler bei der Preisverhandlug
9. Fehlende Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
10. Fehlende Prüfung des Kaufvertrags.
Bei Anfragen per E-Mail, Telefon, über unsere Homepage oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. In diesem Fall sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten.
Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Auch bei Immobilien gibt es keine zweite Chance für einen ersten Eindruck. Kleinere Investitionen (wenige Tausend Euro) können Wunder wirken.
Etwa ein frischer Anstrich. Aber: Neue Eigentümer wollen meist ihr künftiges Zuhause nach eigenen Wünschen gestalten. Aufwendige Modernisierungen lohnen sich daher selten.
Das gilt besonders für Küchen, Bäder und Böden. Wenn Sie nicht den Geschmack des Käufers treffen, waren die Investitionen der Verkäuflichkeit eher abträglich statt wertsteigernd.
Denn auch hier gilt: Der erste Eindruck zählt.
Sind im Grundbuch eines Hauses mehr als ein Eigentümer eingetragen, gehört das Grundstück allen eingetragenen Personen. Diese Konstellation kommt oft bei Ehepaaren oder Erbengemeinschaften vor. Seinen Anteil alleine zu verkaufen, wenn mehrere Personen als Gesamteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, ist nicht möglich.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig, dass sie einen positiven Eindruck auf potenzielle Käufer hinterlässt. Dafür sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie sauber, gut instand gehalten und attraktiv präsentiert wird.
Beginnen Sie mit der Reinigung der Immobilie von oben bis unten. Achten Sie darauf, dass Böden, Fenster, Küche und Badezimmer makellos sauber sind. Entfernen Sie persönliche Gegenstände und sorgen Sie für eine aufgeräumte Atmosphäre, damit potenzielle Käufer sich besser vorstellen können, wie sie das Haus selbst gestalten würden.
Eine gut gepflegte Immobilie hinterlässt einen positiven Eindruck, daher sollten Sie eventuell notwendige Reparaturen durchführen lassen. Das können kleinere Ausbesserungen wie das Beheben von undichten Wasserhähnen oder das Streichen von Wänden sein. Eine Immobilie in gutem Zustand signalisiert potenziellen Käufern, dass sie sich um das Eigentum gekümmert haben und es gut erhalten ist.
Professionelle Fotografie ist ein weiterer wichtiger Aspekt, um Ihre Immobilie ansprechend zu präsentieren. Hochwertige Fotos, die den Raum und die besten Merkmale Ihrer Immobilie optimal einfangen, sind entscheidend, um Interesse zu wecken. Virtuelle Touren sind eine weitere Möglichkeit, potenzielle Käufer einzubeziehen und ihnen einen realistischen Einblick in die Immobilie zu geben, auch wenn sie nicht persönlich vor Ort sein können.
Home Staging kann ebenfalls hilfreich sein, um das Potenzial Ihrer Immobilie voll auszuschöpfen. Durch das geschickte Arrangieren von Möbeln und Dekorationen können Räume größer und einladender wirken. Ein professioneller Home Stager kann dabei helfen, die Immobilie optimal zu präsentieren und potenzielle Käufer emotional anzusprechen.
Indem Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie sauber, gut instand gehalten und attraktiv präsentiert wird, steigern Sie die Chancen, potenzielle Käufer anzusprechen und einen erfolgreichen Verkauf zu erzielen. Eine professionelle Unterstützung von Immobilienexperten, Fotografen und Home Staging-Experten kann dabei helfen, das volle Potenzial Ihrer Immobilie auszuschöpfen und einen positiven Eindruck bei potenziellen Käufern zu hinterlassen.
Nicht immer haben Sie es als Hauseigentümer es selbst in der Hand, den Verkaufszeitpunkt zu bestimmen: Wenn der Ex-Partner als Miteigentümer auf einen Verkauf drängt oder die Geschwister ihr Erbe sehen wollen, muss es manchmal schnell gehen. Andererseits gibt es viele Situationen im Leben, bei denen es keinen Zeitdruck gibt, etwa wenn Sie im Alter darüber nachdenken, das Familienhaus gegen eine kleinere Eigentumswohnung einzutauschen.
Vom ersten Gedankenspiel bis zur Entscheidung und dem eigentlichen Verkauf vergehen dann häufig mehrere Monate bis Jahre. Ähnliches gilt, wenn Sie das Haus geerbt und anschliessend erst einmal vermietet haben. Wenn Sie viel Zeit haben, können Sie versuchen, beim Hausverkauf auch die Entwicklung der Immobilienpreise zu berücksichtigen, um so einen guten Preis zu erzielen: Trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten eher ein, sollten Sie sich tendenziell mit dem Verkauf beeilen.
Zeichnet sich dagegen (wie nach dem ersten Corona-Jahr 2020) eine wirtschaftliche Erholung ab, sind meistens auch die Aussichten auf steigende Immobilienpreise gut, und Sie können sich Zeit lassen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Hypothekarzinsen: Je niedriger die Zinsen, desto mehr potenzielle Käufer können sich einen bestimmten Kaufpreis leisten, und desto höher ist die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.
Bei Erbengemeinschaften ist es besonders wichtig, dass alle Erben dem Verkauf zustimmen und möglichst wenige Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Davon abgesehen läuft der Verkauf unverändert ab.
Die Besichtigung einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt im Kauf- oder Mietprozess. Doch oft schleppen potenzielle Käufer oder Mieter sogenannte "Spezialisten" mit, die sich wichtig tun, obwohl sie eigentlich keine Ahnung haben. Diese selbsternannten Experten haben oft nur ein Ziel: die Immobilie schlechtzureden, um den Preis zu drücken. Was auf den ersten Blick nach gutem Rat aussieht, kann sich schnell als teure Fehleinschätzung herausstellen.
Diese "Spezialisten" kommen mit beeindruckend klingenden Begriffen und vermeintlichen Fachkenntnissen, die sie jedoch meist nicht wirklich beherrschen. Sie übersehen häufig wichtige Details oder interpretieren sie falsch, um eine negative Meinung zu untermauern. Das kann dazu führen, dass Käufer unsicher werden, berechtigte Angebote ablehnen oder unnötig den Preis drücken wollen – was letztlich den gesamten Kaufprozess erschwert und zu Frustrationen führt.
Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, wie wichtig fundiertes Fachwissen und eine objektive Beurteilung einer Immobilie sind. Mit uns an Ihrer Seite wird Ihnen sowas nie passieren. Wir erkennen schnell, wenn jemand nur versucht, den Preis zu drücken, ohne echte Fachkenntnisse vorweisen zu können. Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung im Immobilienmarkt und können eine Immobilie realistisch bewerten, basierend auf Fakten und nicht auf Vermutungen oder übertriebenen Einschätzungen.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir entlarven Scheinspezialisten und sorgen dafür, dass Sie eine fundierte, ehrliche Beratung erhalten. So können Sie sicher sein, dass Sie den wahren Wert einer Immobilie erkennen und keine überstürzten Entscheidungen treffen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – denn beim Immobilienkauf zählt Wissen mehr als Show.
Beim Verkauf einer Immobilie stehen Eigentümer vor der Entscheidung: Soll der Verkauf privat oder über einen Makler erfolgen? Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Privatverkauf: Mehr Kontrolle, aber auch mehr Arbeit
Ein Privatverkauf ermöglicht es dem Eigentümer, die volle Kontrolle über den Verkaufsprozess zu behalten. Es fallen keine Maklerprovisionen an, was den Verkauf profitabler machen kann. Allerdings erfordert dies ein hohes Maß an Eigeninitiative, Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick. Die Vermarktung der Immobilie, das Führen von Besichtigungsterminen und die Abwicklung des Verkaufsprozesses liegen vollständig in den Händen des Verkäufers.
Verkauf mit Makler: Professionelle Unterstützung, aber Kosten
Ein Makler bietet professionelle Unterstützung und verfügt über fundiertes Wissen über den Immobilienmarkt, das helfen kann, den bestmöglichen Preis zu erzielen. Der Makler übernimmt die Vermarktung, führt Besichtigungen durch und kümmert sich um den gesamten Verkaufsprozess. Dies spart Zeit und Stress. Die Maklerprovision, die üblicherweise zwischen 3% und 6% des Verkaufspreises liegt, stellt jedoch einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar.
Fazit
Die Wahl zwischen Privatverkauf und Makler hängt von den individuellen Umständen ab. Wer über die nötige Zeit, Erfahrung und Marktkenntnis verfügt, kann durch einen Privatverkauf Geld sparen. Wer jedoch einen stressfreien und professionellen Verkaufsprozess bevorzugt, ist mit einem Makler oft besser beraten.
Ein Unternehmen aus Hamburg